CDU Kreisverband Hameln-Pyrmont

Einrichtung einer Ombudsstelle Jugendhilfe

CDU Fraktion im Kreistag Hameln Pyrmont stellt Antrag zum Jugendschutz

In Folge der Ereignisse und vielmehr der Erkenntnisse von Lügde soll für die von
der Jugendhilfe Betreuten bzw. Diejenigen, die betreut werden sollen oder wollen,
eine unabhängige Anlaufstelle direkt beim Landrat angesiedelt bzw. eingerichtet
werden, um strittige Fragen oder auch Konflikte aufzunehmen.
Diese Stelle sorgt für einen unverzüglichen Erkenntnisgewinn über mögliche Missstände oder Defizite, die einer dramatischen Entwicklung (§8a SGB VIII) frühzeitig entgegenwirken sollen.

Diese Stelle soll explizit nicht aus Mitarbeitenden des Jugendamtes, sondern aus einer unabhängigen Person in der Landkreisverwaltung bestehen, die die jeweiligen Situationen fachlich bewerten und idealerweise bearbeiten kann. Sie muss Durchgriffsrechte erhalten und direkt vermitteln können.

Begründung:
Der „Tatkomplex Lügde“ hat lange gebraucht, um annähernd greifbar zu machen, welche Prozesse in Zukunft anders oder neu gestaltet werden müssen, um eine ähnliche Verkettung von Umständen künftig zu verhindern bzw. weitestgehend auszuschließen. Ein sehr klares Votum formulierten die Kommunen (LK Hameln-Pyrmont und Lippe), dass sie alles tun werden, um einer derartigen Situation entgegenzuwirken. Diesem Versprechen muss nunmehr Rechnung getragen werden. Mitteilungen über Defizite in der öffentlichen Jugendhilfe nehmen kein Ende, so beschreibt der WDR erneut am 03.02.2021 die Versäumnisse des Jugendamts Höxter im Fall Lügde (WDR 5 Westblick - aktuell. vom 03.02.2021). Da es offensichtlich keine übergeordnete, insbesondere fachliche Kontroll- oder Aufsichtsstelle außer dem direkt vorgesetzten Landrat in der Kommunalverwaltung gibt, dieser aber selbst über keine Fachkompetenz verfügen muss,  kann nur eine unabhängige Stelle direkt beim Landrat diese Funktion übernehmen. Diese Ombudsstelle soll im Falle von Konflikten zwischen Beteiligten und der Behörde vermitteln. Sie soll prüfen, ob die Ratsuchenden von der Verwaltung richtig, das heißt rechtmäßig, verhältnismäßig und möglicherweise auch fachlich angemessen behandelt wurden oder werden. Gleichzeitig soll aber auch der örtliche Träger der Jugendhilfe (hier der LK Hameln-Pyrmont) vor unrechtmäßigen, unsachlichen
oder unzutreffenden Vorträgen oder Vorwürfen geschützt werden. Eine organisatorische Anbindung oder auch Erreichbarkeit soll nach grundsätzlichen Überlegungen transparent beschrieben werden. Auch wenn es nunmehr ein schriftlich fixiertes und transparent skizziertes Flussdiagramm gibt, welches in ´Schwimmbahnen´ darstellt, wer in welcher Situation was zu tun hat, ist es dennoch angemessen, eine Ombudsstelle zusätzlich zu dieser Prozesskette einzurichten.