Die CDU-Kreistagsfraktion begrüßt die Aufarbeitung der internen Vorgänge im Jugendamt durch einen externen Prüfer. Wir erwarten, dass die vom Nds. Innenministerium einzusetzende Fachperson mit allen erforderlichen Rechten und Pflichten gegenüber der Kreisverwaltung und der Politik ausgestattet wird und Einsicht in alle Akten nehmen kann, um eigene Verwaltungsermittlungen durchzuführen. Das ist für die rückhaltlose Aufklärung der Vorfälle zwingend erforderlich und das sind wir alle - Politik und Verwaltung - den missbrauchten Kindern und ihren betroffenen Eltern schuldig. Ohne diese umfassende Auskunfts- und Akteneinsicht würde der Eindruck entstehen, dass der externe Prüfer der „verlängerte Arm“ des Landrates wäre. Damit würde die Glaubwürdigkeit der Ermittlungen von vornherein in Zweifel gezogen.
Die CDU-Kreistagsfraktion wird eine Auflistung der noch offenen Fragen erstellen zu Hintergründen von Arbeitsabläufen, dem Einsatz von externen Einrichtungen, zum Funktionieren der Netzwerkbetreuung, zur Rolle der verschiedenen Fachebenen bei internen Fehlentscheidungen, zu Falschangaben in der Stellungnahme des Landkreises vom 9. Mai 2019 und vor allem zur Rolle des Landrates als Behördenleiter. Die Beantwortung steht uns gemäß § 58 Abs. 4 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz NKomVG zu.Die Kreispolitik hat die Durchführung der Beschlüsse und den sonstigen Ablauf aller Verwaltungsangelegenheiten zu überwachen und kann die erforderlichen Auskünfte verlangen. Außerdem behalten wir uns ausdrücklich Einsicht in die Akten des Jugendamtes vor.
Die CDU-Kreistagsfraktion stellt weiterhin fest, dass der Ablauf der Kreisausschusssitzung vom 14.05.2019, die Vorbereitung des CDU-Antrages zur Einsetzung eines Sonderermitt-lers durch die Kreisverwaltung und die Abstimmung über den Antrag der FDP/DU rechtlich umstritten und mit gutem politischem Stil nichts mehr zu tun hat. Auch das wird in der Son-dersitzung des Jugendhilfe-Ausschusses am 05.06.2019 zu klären sein.
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