CDU Kreisverband Hameln-Pyrmont

Die CDU-Kreistagsfraktion distanziert sich erneut vom endgültigen Kreistagsbeschluss, die Förderschulen im Landkreis zu schließen.

Anlass zu dieser Stellungnahme bot das bereits im Jahre 2018 beschlossene Ende der Albert-Schweitzer-Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen, welches jetzt im Schulausschuss thematisiert wurde.

In der Beschlussphase 2018 beantragte die CDU-Fraktion im Kreistag, sich „für eine Fortführung der Förderschule Lernen und die Gewährung eines Bestandschutzes bis 2028 (...) auszusprechen. Gleichzeitig ist die Entscheidung dieser Eltern zeitnah abzufragen, um eine entsprechende Bedarfsplanung zu erstellen. Darüber hinaus soll die Verwaltung (...) die Entwicklung eines kreisweiten pädagogischen Inklusionskonzept unterstützen, (...).“ Thorsten Bund, Schul- und Sozialpolitischer Sprecher des CDU-Kreisverbandes, fordert daher im Namen der CDU-Fraktion alle Verantwortlichen auf, dieser Anfrage nunmehr nachzukommen und ein pädagogisch schlüssiges Gesamtkonzept zu entwickeln. „Die aktuelle Bildungspolitik entfernt sich immer mehr vom realen Leben. Die Inklusion hält nach wie vor den alltäglichen pädagogischen Anforderungen der Lehrenden und Lernenden nicht stand!“
Die Wirklichkeit unserer (Arbeits-) Welt und die schulische Praxis entwickeln sich im Hinblick auf Inklusion diametral entgegengesetzt: Arbeitgeber individualisieren die Arbeitswelt, Unternehmen identifizieren Wissensmanagement, emotionale Entwicklung und Sozialkompetenz als Schlüsselqualifikationen, die individuell vermittelt und persönlichkeitsorientiert entwickelt werden sollen!

Im schulischen Alltag, in der Vermittlung grundlegender Kenntnisse scheint dieses Prinzip offenbar nicht zu gelten? Alle Schülerinnen und Schüler werden als gleich schnell, gleich intelligent und gleich weit entwickelt behandelt. Nach der hier vorliegenden politischen Ansicht sind alle Menschen gleich und können und müssen deshalb gemeinsam beschult werden. Ist das zeitgemäß, entspricht diese Haltung tatsächlich der Realität?“, hinterfragt Dipl.-Päd. Thorsten Bund.
Die Praxis zeigt, dass sich die Kultur von Schulklassen sehr stark verändert hat und damit auch die gruppendynamischen Prozesse. Innerhalb der Klassenverbände sind die Leistungsunterschiede häufig außergewöhnlich groß, sodass es Lehrkräften nicht gelingt, diese Unterschiede ausgleichen zu können. Unter diesen Bedingungen kann Inklusion nicht gelingen, wenn dazu auch noch unterschiedlichen Begabungen oder sogar Einschränkungen Rechnung getragen werden soll. Konkret heißt es dazu in Artikel 24 der UN-BRK: „Die Vertragsstaaten anerkennen das Recht von Menschen mit Behinderungen auf Bildung. Um dieses Recht ohne Diskriminierung und auf der Grundlage der Chancengleichheit zu verwirklichen, gewährleisten die Vertragsstaaten ein integratives Bildungssystem“. (vgl. Art. 24 UN-BRK). Vor diesem Hintergrund haben Kinder und Jugendliche mit Behinderungen und / oder sonderpädagogischem Förderbedarf, Anspruch auf die rechtliche und praktische Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention.
Eine Beschulung, in der allen Schülerinnen und Schülern zeitgleich mit denselben Anforderungen gegenübergetreten wird, sodass alle das gleiche vermittelt bekommen und am Ende eines Lernprozesses den gleichen Wissensstand haben, ist in der Praxis nicht erreichbar.
Zielführend wäre ein offenes Schulkonzept, indem Inklusion nicht heißt, dass alle gleich sind, sondern in dem den besonderen individuellen Bedarfen mit besonderem Augenmaß und mit besonderer Wertschätzung begegnet wird! Somit können alle Menschen nach schulischer oder berufsbildender Laufbahn gemeinsam Arbeiten, voneinander partizipieren schließt Bund seine Kritik ab.


gez.: Hans-Ulrich Siegmund

<Hier die Pressemitteilung zum Download>

<Hier der Antrag aus 2018 zum Download>